Durchführung einer schriftlichen Abstimmung
Die Entwicklungen rund um das Coronavirus und die behördlich verordneten Massnahmen haben einschneidende Auswirkungen auf die Durchführung der Generalversammlung 2020.
Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter, und auch der Schutz der Bevölkerung hat für uns in der jetzigen Situation im Umgang mit Covid-19 (Corona-Virus) höchste Priorität. Da Sie als eingeladenes Genossenschaftsmitglied mit hohem Potenzial zu einer der vom Bund genannten Risikogruppen gehören, hat sich der Verwaltungsrat entschlossen, die Generalversammlung für das Jahr 2020, ohne Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder durchzuführen. Die Generalversammlung findet statt am:
Mittwoch, 17. Juni 2020, 19.30 Uhr
Unter Beachtung der Anordnungen der Behörden und zum Schutz aller involvierten Personen hat der Verwaltungsrat gestützt auf Art. 6a Abs. 1 lit. b der Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Stand 17. April 2020) angeordnet, dass die Stimmrechte ausschliesslich über eine schriftliche Abstimmung ausgeübt werden können. Eine physische Teilnahme an der Generalversammlung ist daher für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter nicht möglich.
Wir bitten die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, den per Post zugestellten Stimmzettel bis spätestens am 22. Mai 2020 zurückzusenden. Stimmzettel, die nach dem 22. Mai 2020 bei der Genossenschaft eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Gerne werden wir Sie dann in der Folge über die Resultate informieren.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Form der Generalversammlung einmalig bleiben wird und freuen uns, Sie im kommenden Jahr wieder ganz ordentlich zur Generalversammlung 2021 begrüssen zu dürfen.
Der Verwaltungsrat